Nachrichtenarchiv 2021

Neuer Elternbeirat tritt an

Unser neuer Elternbeirat beginnt seine Arbeit. Erfahren Sie hier alles, was wichtig ist.

alle Personen erteilten die Zustimmung zur Veröffentlichung des Bildes; Foto: I. Reimann

 

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Aktuelle Lage

Die für 24.11. angekündigten Maßnahmen des Infektionsschutzes werden nun an den Schulen umgesetzt. Zutritt zur Schule ist daher nur mit 3G erlaubt. Wie bitten alle Eltern daher dringend darum, Ihre Kinder nicht persönlich aus dem Schulhaus abzuholen. Vereinbaren Sie hierfür mit Ihrem Kind einen Treffpunkt außerhalb des Gebäudes bzw. am Rande des Schulgeländes, da auch dieses ohne 3G nicht betreten werden darf.

Zweck dieser massiven Maßnahme ist es den Infektionsschutz ein weiteres Stück weit zu erhöhen. Den Schulbetrieb möchte man unbedingt aufrecht erhalten, was zweifellos eine richtige Überlegung ist. Trotzdem kann es zu Schließungen einzelner Klassen kommen, wenn sich mehrer Kinder einer Klasse oder auch die Lehrkraft angesteckt haben sollten. Unsere Lehrkräfte haben für solche Fälle vorab geplant und versorgen ihre Schüler mit Unterrichtsmaterial oder bieten Onlinekontakt an.

Die in Innnenräumen geltende Maskenpflicht beschäftigt die Schüler nur im Hintergrund. Wir Lehrer müssen allerdings immer wieder auf die richtigen Sitz hinweisen und empfinden das Unterrichten damit unvergleichlich anstrengender. Die Maskenpflicht stellt zweifelsohne eine Belastung dar, die wir aber vor allem im Sportunterricht selbstverständlich berücksichtigen. Wir teilen die Auffassung, dass Sport mit Maske eine Zumutung ist, passen jedoch diese Bewegungszeit inhaltlich so an, dass sie nicht zu einer Überbeanspruchung führt.

Schwimmen findet ohne Maske statt - ein Widerspruch? Diesem Entschluss zugrunde liegt eine Abwägung zwischen den gravierenden Folgen einer weiteren langen Zeit ohne Bewegung im Wasser und der nicht wegzudiskutierenden Infektionsgefahr ohne Maske. Auch wenn man in diesen kurzen Zeiten des Schwimmbadbesuches nicht allen Kindern das Schwimmen beibringen kann, so ist doch die Wassergewöhnung ein wichtiger Bestandteil des Schwimmenlernens. Und nicht zu vergessen ist die Freude der Kinder an der Bewegung.

Noch sind keine weiteren Maßnahmen angekündigt und ob die Weihnachtsferien verlängert werden ist erneut eine eine vor allem politische Abwägung.

FK

 

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Was ist ab 24.11. zu erwarten

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus kündigt folgende Maßnahmen für die kommenden Tage an:
Parallel zu anderen gesellschaftlichen Bereichen ist eine
Erweiterung der Zugangsbeschränkungen („3G an Schulen“) geplant. Dies bedeutet, dass - neben Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und sonstigen an Schulen tätigen Personen künftig auch Externe nur noch geimpft, genesen oder getestet das Schulhaus betreten dürfen. Zudem werden künftig auch die Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen ihren Nachweis zum 3G-Status in der Schule erbringen müssen.

Sportunterricht im Innenraum soll künftig nur noch mit Maske durchgeführt werden.
Schülerinnen und Schüler, die am PCR-Pooltestverfahren teilnehmen (also bislang alle Grundschüler, zu erwarten sind aber auch Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe), müssen künftig einmal wöchentlich montags einen zusätzlichen Selbsttest durchführen.


Diese Maßnahmen werden in der kommenden Woche nach einer Befassung des Bayerischen Landtags in die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgenommen werden. Eine Gültigkeit der Maßnahmen ist daher nicht vor dem 24. November 2021 zu erwarten.

Anmerkung: Die aktuelle Ausweitung des Infektionsgeschehens kann in der Folge zu Unterrichtsausfall oder zu Quarantänemaßmahmen in einzelnen Klassen führen. Ein umfassender Lockdown ist derzeit nicht vorgesehen und wird auch nicht intern kommuniziert. FK

 

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Verschärfte Coronalage

Mit Beginn der Schule nach den Allerheiligenferien hat sich die Infektionslage verschärft und somit gelten auch erweitererte Vorbeugemaßnahmen:
Maskenpflicht für alle, auch am Sitzplatz (im Freien keine Maskenpflicht)
verstärkte Testungen vor allem nach Bekanntwerden einer Infektion

Bei coronatypischen Krankheitsanzeichen ihres Kindes bitten wir um erhöhte Vorsicht beim Schulbesuch.

BItte beachten Sie die Regelungen nach Rückkehr eines erkrankten Kindes unter "Wichtige Meldung". fk

 

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Konzert für MIttelschüler

Mit dem im Jahr 2020 von Stifter Erich Fischer initiierten Projektzweig „Musik für Schüler II“ des bereits seit 1998 laufenden Projekts „Musik für Schüler“ ermöglicht die Stiftung Konzerterlebnisse für Schülerinnen und Schüler und bietet in diesem Jahr deutschlandweit 100 Konzerte u.a. an ausgewählten Mittelschulen und Realschulen an. Nach den Corona-Einschränkungen möchte die Internationale Kulturstiftung damit u.a. einen Beitrag zur „Neu“-Belebung des kulturellen, musikalischen Lebens an Schulen leisten.

Unsere Mittelschule hat sich für dieses Projekt beworben und erhielt eine Zusage. Wir sehen die Konzerte als Fortführung der musikalischen Angebote, die es bereits über den reguläre Musikunterricht hinaus an unserer Schule gibt: Singklassen, Bläserbande, Instrumentenkarussel und die Schulband-AG.

Projektziel:
 Abwechslungsreiche klassische Konzerterlebnisse für Schülerinnen und Schüler, live vor Ort an Schulen
 Förderung & Wiederaufnahme des kulturellen/musikalischen Schullebens nach den Corona-Einschränkungen
 Beitrag zu ganzheitlicher Bildung und Bildungsgerechtigkeit
 Schülerinnen und Schüler für Musik und für das eigene Musizieren begeistern

Das Programm für das erste Konzert im November

Antonio Vivaldi (1678-1741) - Ausschnitte aus den Violinkonzerten, op. 8, „Die vier Jahreszeiten“

Wolfgang Amadeus Mozart (1756-1791) aus der Klaviersonate Nr. 11 Rondo „Alla Turca“

Franz Schubert (1797-1828) zwei Lieder: Der Erlkönig (J.W. von Goethe); Die Forelle (Ch.F.D. Schubart)

Robert Schumann (1810-1856) zwei Lieder: Frühlingsfahrt (J. von Eichendorff), Die beiden Grenadiere (H. Heine), aus den Novelletten, op. 21 für Klavier solo

Interpreten: Marina Momeny, Violine; Flavia Metzner, Klavier; Thomas Ruf, Gesang

Wir freuen uns auf die Konzerte für unsere Mittelschüler! Ein spannendes Projekt. fk

 

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Elternbeirat gewählt

In einer Präsenzveranstaltung in unserer Mensa in Kirchseeon wurde der neue Elternbeirat für die Schuljahre 2021/22 und 2022/23 am Montag Abend gewählt. Frau Reimann, bereits seit Jahren im Elternbeirat tätig, und Frau Festl aus der Mittelschule stellen sich wieder zur Wahl der Elternbeiratsvorsitzenden, die in der ersten Sitzung bestimmt werden. Die Elternvertretungen beider Schularten tagen gemeinsam und sind guter Hoffnung, dass wieder Schulleben stattfinden kann.

In einer kurzen Rückschau wurde verdeutlicht, wie wichtig die Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern ist. In insgesamt elf Online-Sitzungen wurde während der Pandemiezeit über Strategien im Umgang mit der Coronakrise beraten. Aktuell ist jedoch Ziel, sich in Präsenz zu treffen, wenn es nur möglich ist.

Beim Startschuss für die kommenden beiden Schuljahres gelang dies. Auf eine gute Zusammenarbeit!
fk

Zur Elternbeiratsseite

 

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Herbstliche Mandala

diese wunderbaren Naturmandalas entstanden im Unterricht in der Deutschklasse

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Mach dein Handy nicht zur Waffe!

Nicht jede Form der Kommunikation auf Messenger-Diensten ist harmlos. WhatsApp, Instagramm oder TikTok verleiten manche Nutzer, gefährliche Inhalte zu posten, die z.B. andere persönlich verletzen. Vielen ist dabei gar nicht bewusst, dass ihr Beitrag sogar ein strafbares Verhalten darstellen kann.

Die notwendige Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler haben das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit der Aufklärungskampagne „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ (https://www.machdeinhandynichtzurwaffe.de/) angestoßen.

Am Montag, 18. Oktober 2021, um 14:00 Uhr diskutieren TV-Moderator Tilmann Schöberl und die beiden Staatsminister Prof. Dr. Michael Piazolo und Georg Eisenreich zusammen mit Eltern, Lehrkräften und Vertreterinnen und Vertretern der Justiz zu diesem Thema

Dem Livestream der Veranstaltung können Sie unter https://machdeinhandynichtzurwaffe.stream1.eu folgen.

FK

 

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Maskenpflicht am Platz entfällt

Die Maskenpflicht am Sitzplatz entfällt, auch wenn ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätigen Personen. Im Gebäude auf Gängen und Aufenthaltsflächen, z.B. in der Mensa beim Anstehen, bleibt das Tragen einer Maske nach wie vor Pflicht.

Wer auch am Sitzplatz freiwillig eine Maske tragen möchte, kann das.

Auch der Sportunterricht ist ohne Maske möglich, Sport draußen ist zu bevorzugen, wenn es die Umstände zulassen. BEim Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten muss auf Abstand geachtet werden.

Eltern dürfen das Schulhaus betreten und unterliegen nicht einer besonderen Zugangsbeschränkung wie z.B. der "3G-Regel". Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass bei einem Besuch eine Maske getragen werden muss, der Besuch angekündigt sein sollte und keinerlei Krankheitsanzeichen bestehen dürfen. Wir sorgen für Lüftung und setzen das Hygienekonzept kontinuierlich um.

FK

 

 

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Pooltest an unserer Grundschule

Sogenannte Pooltests sollen zur erhöhten Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus beitragen. Zur Durchführung sind umfangreiche organisatorische Maßnahmen erforderlich, so dass eine flächendeckende Testung mit Lollitests ab Montag, 27.9. geplant ist. Bis dahin werden unsere Grundschulkinder wie bisher mit Nasenabstrichschnelltests getestet.

Ein Erklärvideo des Kultusministeriums auf Youtube zeigt die wesentlichen Schritte des neuen Testverfahrens.fk

 

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Rahmenbedingungen für den Unterricht

Aktuell erreichen uns die neuesten Beschlüsse der Staatsregierung, die Sie hier herunterladen können.

In Kürze:
Präsenzunterricht findet künftig unabhängig von der SiebenTage-Inzidenz statt.

Die Testungen an unseren Schulen werden ausgeweitet; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin nur mit einem negativen Testergebnis möglich.

Zunächst bis 1. Oktober gilt im Schulgebäude unabhängig von der Inzidenz Maskenpflicht – auch im Klassenzimmer.
Anmerkung der Schulleitung: Damit ist klar, dass außerhalb des Schulgebäudes keine Maske getragen werden muss!

Ab dem Schuljahr 2021/22 gelten neue Quarantänevorgaben.

Jede Impfung kann helfen, Infektionen zu vermeiden! Die Ständige Impfkommission empfiehlt Corona-Schutzimpfungen nun auch für 12- bis 17-Jährige.

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Dass das letzte Schuljahr allen sehr viel abverlangt hat, ist klar. Klar ist aber auch, dass wir jetzt mit hoher Motivation aber auch mit Augenmaß in das neue Schuljahr gehen und unseren Unterrichtsplan mit Bedacht und in ständiger Abwägung der Umstände umsetzen wollen.

Alles Gute allen für das neue Schuljahr!
Franz Kraxenberger - Schulleiter

 

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offene Ganztagsschule und Zusatzoptionen

Eltern können Ihr Kind für den Besuch der offenen Ganztagsschule nach Unterrichtsschluss anmelden. Ein Anmeldeformular für Eltern, die sich jetzt aktuell neu entscheiden, finden Sie unter der Rubrik "offene Ganztagsschule". Bereits angemeldete Kinder müssen nicht neu angemeldet werden. Änderungen in den Buchungstagen teilen Sie uns bitte nach Erhalt des Stundenplanes über die Emailadresse  offeneganztagsschule@gmskirchseeon.de  mit.

Ein Anmeldeformular zur Betreuung nach Beendigung der offenen Ganztagsschule bis 17 Uhr und freitags bis 14 Uhr oder bis 16 Uhr finden Sie ebenfalls auch in der Rubrik "offene Ganztagsschule". Voraussetzung für das Zustandekommen dieses Angebotes ist eine ausreichende Nachfrage. Ein Rechtsanspruch hierfür besteht nicht. fk

 

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Erster Schultag für Erstklässler (update 9.9.21)

Der erste Schultag soll ein besonderes Ereignis für unsere jüngsten Schüler darstellen. Auf die unter "normalen" Umständen übliche Feier müssen wir jedoch erneut verzichten. Zusätzlich muss die Schule Auflagen beachten und durchführen, um dem Infektionsschutz gerecht zu werden. Trotzdem freuen wir uns auf unsere Erstklässler und bereiten ihnen im Rahmen der aktuellen Umstände einen schönen ersten Schultag.

Nach den Mitteilungen des Kultusministeriums:

Es ist der besonderen Ausnahmesituation geschuldet bei der Gestaltung des ersten Schultages die Erfordernisse des Infektionsschutzes angemessen zu berücksichtigen. Die Einschulungsfeier ist eine sonstige Schulveranstaltung und unterliegt damit den Infektionsschutzbestimmungen (vgl. § 13 der 14. BaylfSMV),

Auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m auf dem Schulgelände ist zu achten. Hiervon ausgenommen sind Angehörige des eigenen Hausstandes, Ehegattinnen und Ehegatten, Partnerinnen und Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie und Geschwister.

Die Anzahl der Begleitpersonen ist möglichst gering zu halten.

Es nicht möglich, dass Eltern oder andere Begleitpersonen die Erstklässlerinnen und Erstklässler in das Klassenzimmer begleiten.

Zum Zweck der Kontaktpersonenermittlung im Fall einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus oder eines Verdachtsfalles müssen die Schulen die Kontaktdaten der anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufnehmen.

Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 gilt die Testobliegenheit. Die Teilnahme an der Schuleingangsfeier und am Präsenzunterricht ist auch für Erstklässlerinnen und Erstklässler nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich (vgl. § 13 Abs. 2 der 14. BayIfSMV). Der Testnachweis entfällt für asymptomatische Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft oder genesen sind und einen entsprechenden Nachweis erbringen.

Ihr Kind soll möglichst schon vor dem 14.09.2021 in einem Testzentrum bzw. einer Teststation oder bspw. einer Apotheke getestet werden, um einen gültigen negativen Testnachweis (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der 14. BayIfSMV) am ersten Schultag durch die Eltern vorlegen zu können.fk

 

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Testpflicht

In den ersten Schultagen ist es angesichts aktuell steigender Infektionszahlen und mit Blick auf die Reiserückkehrer nach wir vor notwendig sofort am Morgen des jeweiligen Schultages Testergebnisse zu erzielen um etwaige Infektionsketten zu verhindern.

Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist also nach wie vor nur möglich, wenn das Kind entweder in der Schule getestet werden kann oder ein aktueller, negativer PCR- oder ein POC-Antigen-Schnelltest durchgeführt von medizinischem Personal nachgewiesen werden kann. Hinweise zum Verfahren am ersten Schultag (erste Klassen!) erhalten wir laut Aussage des Kultusministeriums zeitnah.

 

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Impfangebot des Landkreises

Das Landratsamt übermittelt Informationen zum Impfen für Jugendliche:

"Nachdem die STIKO inzwischen für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren eine
COVID-19-Impfung empfiehlt, bietet der Landkreis Ebersberg folgende Alternativen an:

  • Impfzentrum Ebersberg
    Für Schülerinnen und Schüler sind folgende Zeiten reserviert: grundsätzlich jeden Freitag, 14 – 17 Uhr.
    In der Woche vor dem Schulbeginn auch am Mittwoch, 08.09., ebenfalls von 14 bis 17 Uhr.
    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
  • Mobiles Impfteam vor Ort
    Bei ausreichendem Interessen bietet das Impfzentrum auch eine Reihenimpfung an den Schulen
    Die Schule stellt eine Liste der Impfwilligen zusammen und gibt diese an das Impfzentrum
    weiter (mobile-impfung.ebe@tresec.com). Die Termine werden außerhalb der regulären Unterrichts-
    zeiten sein, da jeweils ein erziehungsberechtigter Elternteil am Beratungsgespräch teilnehmen muss.
    (Anmerkung der Schule: EIne Abfrage hierzu wird nach Beginn des neuen Schuljahres an die Eltern versandt. Wichtig: Es handelt sich hier um ein Angebot des Landkreises, die Teilnahme an einer Impfung vor Ort ist freiwillig. Die Rolle der Schule beschränkt sich auf die Abfrage für eine mögliche Teilnahme.)

Mit diesem niederschwelligen Angebot möchten wir die Impfbereitschaft unterstützen,
zumal für Geimpfte im Rahmen der „3G-Regel“ die regelmäßigen Tests an der Schule entfallen."

zusammengestellt von FK

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Neues Schuljahr und Corona

Das neue Schuljahr steht vor der Türe und bereits jetzt ist deutlich, dass das C'oronavirus keine Pause macht und uns weiterhin beschäftigen wird.

Nach aktueller Beschlusslage der Staatsregierung wird der Inzidenzwert jedoch als Gradmesser abgeschafft. Somit kommt man dem erklärten Ziel für das Schuljahr 2021/22 - nämlich voller, täglicher Präsenzunterricht - ein großes Stück weit näher.

Für die ersten beiden Unterrichtswochen gilt darüber hinaus nicht nur im Inneren des Schulgebäudes, sondern auch am Sitz- bzw. Arbeitsplatz im Klassenzimmer eine Maskenpflicht, um Infektionen durch Reiserückkehrer zu verhindern. (KM Bayern, Homepage, Stand 30.8.21)

Der Markt Kirchseeon hat für alle Klassenzimmer Luftfiltergeräte angeschafft. Die Geräte tragen nachweislich dazu bei, die mögliche Virenlast erheblich zu verringern. Übrigens auch für anderweitige Viren wie Grippeerreger. Nach wie vor gibt es einen Lüftungsplan, so dass stets für Frischluftzufuhr gesorgt ist und ein Luftaustausch stattfindet.

Unmittelbar nach Schulbeginn soll allen Schüler ab dem 12. Lebensjahr ein Impfangebot auch über die Schulen gemacht werden. Dies wird mit dem zuständigen Impfzentrum koordiniert. Die Eltern erhalten alle notwendigen Informationen zum gegebenen Zeitpunkt. (siehe RKI-Empfehlungen der STIKO).

Derzeit laufen die Vorbereitung für sogenannte POOL-Tests an der Grundschule. An der Mittelschule werden die Testungen wie bisher fortgeführt. Man verspricht sich von dem neuen Testverfahren an der Grundschule eine Vereinfachung und eine Herabsetzung der Hemmschwelle für die Durchführung der Tests. Zu Beginn des Schuljahres werden noch die schon geläufigen Testverfahren mit Nasenabstrich durchgeführt.

Die Gesundheitsämter arbeiten veränderten Quarantänebestimmungen im positiven Testfall in einer Klasse. Wie bisher soll jeder Fall individuell betrachtet werden, so dass man eine vollständige Quarantäne einer Klasse vermeiden kann.

Das Ziel ist also vollständiger Präsenzunterricht unter Aufrechterhaltung des jeweils aktuell anzupassenden Hygienekonzepts.

Stand 31. August 2021
Die Schulleitung

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Erreichbarkeit der Schule in den Ferien

In wirklich dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail an sekretariat@gmskirchseeon.
Weitere Infos:

 

Erreichbarkeit in den Ferien

 

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zum ausgehenden Schuljahr

Wir wünschen unseren Schülern erholsame Sommerferien, in denen sie befreit ihren Aktivitäten nachgehen können. Das Sommerferienprogramm des Marktes Kirchseeon kann sich sehen lassen, ein Blick ins Programmheft lohnt sich!
Für unsere Sommerschulkindern gibt es noch ein wenig Schule "obendrauf", in denen sie mehr Sicherheit in einzelnen Fächern bekommen können. Wir werden uns individuell um euch kümmern.
Ihnen, werte Eltern, ebenfalls beste Erholung vor allem von dem stets zu erwartenden Neuerungsdruck und von den Einschränkungen, die Corona bislang mit sich gebracht hat.

Sobald Neues bekannt gegeben wird, erfahren Sie hier alle relevanten Informationen zum Schulbeginn - auch für unsere kommenden Erstklässler.

Noch eine Bitte: Laden Sie die ESIS-App herunter, damit können wir barrierefrei und schnell auf Neuerungen reagieren.
fk

 

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Stadtradeln - mitgemacht, mitgespart

Jetzt Mitmachen! Schul-Stadtradeln 2021 bis 17.07.2021

Liebe Schüler, Liebe Eltern,

auch in diesem Jahr sind wir wieder mit dabei und beteiligen uns mit Ihrer/Eurer tatkräftigen Unterstützung beim diesjährigen Stadtradeln.

Bitte melden Sie sich an und unterstützen Sie Ihre Klasse mit gesammelten Radlkilometern. Ihr Klassenelternsprecher/in hat sicher bereits ein Unterteam mit der Klassenbezeichnung angelegt.

(Eine Anmeldung ist während des gesamten Aktionszeitraums möglich).

Vielen Dank an Alle, die sich mit Ihrer Klasse bereits im letzten Jahr beteiligt haben und damit nicht nur eine hervorragende Platzierung (2.Platz in der Kategorie "Schule") erreicht sondern auch VIEL für die Umwelt getan haben:-) Wir konnten in 2020 gemeinsam insg. 16.843km erradeln.

Jeder gefahrene Radlkilometer, gern auch mit Unterstützung der Familienangehörigen, zählt. Dabei ist es egal, ob man bereits jeden Tag fährt oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs ist. Jeder Kilometer - zum Einkaufen, zur Schule, zur Arbeit oder auch der ausgiebige Familienradausflug- wird gewertet-erst recht, wenn man ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hätte. 

Unter www.stadtradeln.de/kirchseeon finden sich weitere Infos. Unter anderem laden geplante Radtouren zum Mitradeln ein.

Auch der "Eisbär is on tour" - jeden Tag wird ein neuer Ort gesucht und läd zum Gewinnspiel ein.

Bei Fragen zur Anmeldung oder zur Aktion senden Sie uns gern eine mail an elternbeirat.gmskirchseeon@web.de.

Vielleicht gibt es sogar Fotos von Radlausflügen, die wir am Ende der Aktion auf der Homepage veröffentlich dürfen.

Senden Sie diese ebenso gern per mail an elternbeirat.gmskirchseeon@web.de.

Ihr Elternbeirat und Ihre Schulleitung

 

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Infoabend zum bayerischen Schulsystem

Im Rahmen der erweiterten Elternberatung und -begleitung im Übertritt möchte Sie das Schulberatungszentrum sehr herzlich zu einem Elterninformationsabend einladen.

Darin geht es in erster Linie um die Vielfalt im bayerischen Schulsystem. Sie erhalten hierbei Informationen über Abschlüsse, Anschlüsse und Durchlässigkeiten in den verschiedenen Jahrgangsstufen an unterschiedlichen Schularten und Unterstützungsmöglichkeiten und Beratungsangebote im Staatlichen Schulsystem.

Aus gegebenem Anlass findet dieser Informationsabend als etwa 45-minütiger Vortrag per Videokonferenz statt. Unter diesem link können Sie sich einloggen und am Informationsabend teilnehmen:

teilnehmen

 

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weitere Neuerungen im Schulbetrieb

Ergänzungen zu den bereits veröffentlichten Neuerungen:

Sportunterricht ist auch wieder ohne Mund-Nasenbedeckung möglich; ebenso der Schwimmunterricht (wird in dieser Woche geplant, Bekanntgabe durch die Klassleitung)

Schulbesuch z.B: bei Schnupfen oder Husten allergischer Ursache ist auch ohne negativen Sars-Cov-2-Test möglich (Pflicht zum Selbtstest entfällt dadurch allerdings nicht). Nach einer Krankheit muss neben der Symptomfreiheit unbedingt weiterhin ein negativer POC_Schnelltest oder ein PCR-Test nachgewiesen werden. (siehe Merkblatt)

Die Selbsttests in der Schule werden nun zweimal pro Woche durchgeführt - statt täglich. Die Verpflichtung hierzu bleibt jedoch bestehen.

Der Testnachweis ist nicht notwendig bei vollständig geimpften Personen. Dazu muss die abschließende Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegen.

Zudem muss kein Testnachweis von genesenen Personen erbracht werden. Eine Person gilt dabei als genesen, wenn sie über einen Nachweis verfügt, wonach eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Die zugrundeliegende Testung muss dabei mittels PCR-Verfahren erfolgt sein.

Der Testnachweis entfällt bei vollständig geimpften und bei genesenen Personen jedoch nur, wenn keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen und keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.

Es darf wieder gesungen werden! Doch muss ausreichend Abstand eingehalten werden.

Bescheinigung von negativen Selbsttestergebnissen durch die Schule: Falls Schüler in ihrer Freizeit einen Nachweis einer negativen Testung per Schnelltest benötigen (z.B. für den Sportverein oder für musikalische Aktivitäten oder für den Besuch kultureller Veranstaltungen) kann dies mit einer Testbestätigung, die durch die Schule ausgestellt wird, erfolgen. Eltern melden über ihr Kind Bedarf bei der Klassleitung an, die einen Corona-Selbtstest-Ausweis ausgibt und gegebenenfalls eine negative Testung bestätigt.

 

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Unterrichtsbetrieb startet stundenplangemäß

Das am 18.5. an die Schulen ergangene Schreiben des Kultusministeriums sieht bei einer Sieben-Tage-Inzidenz
von 0 bis 50 vollen Präsenzunterricht unter bestimmten Voraussetzungen (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen vor. Diese Voraussetzungen sind nun gegeben.

Daher gilt ab Montag, 7.6.:

Alle Schüler kommen stundenplangemäß zum Unterricht (Ausnahmen erfahren Sie im Sonderfall über die Klassleitung)

Am Präsenzunterricht kann auch nach den Pfingstferien nur teilnehmen, wer ein tagesaktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen kann. Diese Regelung gilt inzidenzunabhängig.
Das Testergebnis kann durch den Selbsttest in der Schule nachgewiesen werden oder durch eine Testung einer zugelassenen Teststelle mit entsprechendem Nachweis. Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.

Die Maskenpflicht gilt wie bisher für alle Räume und Begegnungsflächen.
Ab der 5. Jahrgangsstufe muss zumindest eine sogenannte OP-Maske getragen werden, eine Community-Maske (wie für die Grundschüler) reicht nicht aus.

>> Nach wie vor muss der Unterrichtsbetrieb dem Infektionsgeschehen jedoch noch Tribut zollen: gemischte Gruppen wie zum Beispiel im Religions/Ethik-, Werk- oder im Sportunterricht können nur unter Einhaltung ausreichender Abstände am Unterricht teilnehmen und müssen sich den Umständen anpassen (Maskenpflicht im Sport).

>> Sofern Sie für Ihr Kind Mittagessen in einer unserer Mensen bestellt haben, ist das Essen ab Montag und den darauffolgenden Tagen und Wochen wieder möglich. Wir achten vor allem dort auf die Einhaltung von Abständen

>> Der Busplan wird erneut umgestellt

FK

 

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Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien

Mit Schreiben vom 18.5. erging für alle Schulen Bayerns durch das Kultusministerium folgende Regelung, die nach den Pfingstferien umgesetzt werden muss:

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz
von 0 bis 50: voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen
von 50 bis 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen
über 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe 4 sowie für
Abschlussklassen (...); übrige Jahrgangsstufen: Distanzunterricht.

Es gilt weiterhin die „Drei- bzw.-Fünf-Tage-Regelung“ nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung; Umsetzung der Maßnahmen dann jeweils ab dem übernächsten Tag:
Beispiele:
a) Überschreitung des jeweiligen Schwellenwerts am So, Mo, Di: Umsetzung ab Do
b) Unterschreitung des jeweiligen Schwellenwerts an fünf Tagen, z.B. am Mi, Do, Fr, Sa, So: Umsetzung ab Di

Nach wie vor gilt:
Am Präsenzunterricht kann auch nach den Pfingstferien nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen kann. Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.
Die Maskenpflicht gilt für alle Räume und Begegnungsflächen - wie bisher. Ab der 5. Jahrgangsstufe muss zumindest eine sogenannte OP-Maske getragen werden, eine Community-Maske reicht nicht aus.

 

Schreiben an die Eltern

 

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Krankheit und Erkältung - darf mein Kind in die Schule?

Es gibt nur wenige Änderungen zu den bisherigen Regelungen:

In jedem Fall ist der Schulbesuch auch bei leichten Krankheitssymptomen nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC*-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

Trotz leichter Krankheitssysmptome ist dann ein Schulbesuch möglich bei:

Schnupfen oder Husten allergischer Ursache
Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
gelegentlicher Husten, Haslkratzen oder Räuspern

Neu: Nach der Genesung von einer Erkrankung mit leichten Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests möglich.

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Schülerinnen und Schüler, die die Schule entgegen dieser Vorgaben besuchen, werden in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.

*Mit einem Point-of-care (PoC) -Test sind Testungen auf SARS-CoV-2 möglich, ohne dass dafür ein Labor beauftragt werden muss. Das Testergebnis liegt in weniger als 30 Minuten vor. Verwendung finden solche Test beispielsweise in Arztpraxen.

 

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Selbsttests für Schüler

Selbsttest für Schüler, die laut Schreiben des Kultusministeriums "Teil des schulischen Alltags" werden sollen, werden am Donnerstag oder Freitag auch an unsere Schule ausgegeben. Der Start der Testungen also in der ersten Schulwoche nach den Osterferien.

Nur wenn eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt, kann das Kind sich selbst testen. Die Selbsttests sind also freiwillig.

Die Tests finden einmal pro Woche in der Schule statt, vorzugsweise am Montag.

Aktuell finden Sie weitere auführliche Informationen auf der Seite des Kultusministeriums.

Sie erhalten nun in Kürze ein schulisches Informationsschreiben mit allen wichtigen Informationen in kopierter Form.
FK

 

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Corona nervt

Die derzeitige besondere Situation belastet viele Menschen, darunter besonders Kinder und Jugendliche. Wir wollen natürlich die Eltern aber auch die Lehrkräfte dabei auch nicht ganz vergessen. Doch sind unsere Schüler in besonderem Maße belastet und reagieren ganz individuell auf den durch Corona bestimmten Alltag.
Manche spüren körperliche Symptome wie Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen oder Appetitverlust. Andere wiederum sind eher ängstlich, sehr verunsichert oder besonders nervös und reizbar, manche haben Ein- und Durchschlafprobleme. Es gibt aber auch Kinder, die keine offensichtlichen Stressanzeichen zeigen.
Auch wenn klar ist, dass wir uns nur langsam an ein "normales" Leben annähern können, kann es doch helfen, wenn man sich immer wieder der Situation bewusst wird, dass ein gewisses "Reizklima" zu Hause in erster Linie diesen Umständen geschuldet ist. Es gibt aber auch Hilfe und Unterstützung, wenn sie nötig ist. Informieren Sie sich hier:

11 Tipps, mit denen Sie Ihrem Kind helfen können

Unsere Schule kann Sie in so einem Fall ebenfalls konkret unterstützen. Unsere beiden Sozialpädagoginnen Lissi Drosta und Kerstin Wolf haben ein Ohr für Sie. Und auch wenn es nur ein kleiner Rat sein sollte oder man einfach mal bestätigt haben möchte, dass man grundsätzlich auf dem richtigen Weg ist, könnte ein Anruf schon helfen. Aber auch bei größeren Problemen ist unsere Jugendsozialarbeit für Sie da. Rufen Sie an!

08091 5390023/22

 

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Coronatagebuch

Coronatagebuch: Die Lernumgebung hat sich durch das Homeschooling komplett verändert und auch die Arbeitsplätze von Lehrkräften zu Hause gleichen mittlerweile eher multimedialen Sendestationen. Dass die Vorbereitung des Unterrichts nicht leichter geworden ist und die Korrekturarbeiten ebenso kann man gut erkennen. Und nach wie vor ist es eine sinnvolle Idee Arbeitsblätter für unsere Schüler vorab zu vervielfältigen, wenngleich es eine Kunst ist, noch den Überblick zu behalten.

 

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