Nachrichtenarchiv September 2021

Pooltest an unserer Grundschule

Sogenannte Pooltests sollen zur erhöhten Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus beitragen. Zur Durchführung sind umfangreiche organisatorische Maßnahmen erforderlich, so dass eine flächendeckende Testung mit Lollitests ab Montag, 27.9. geplant ist. Bis dahin werden unsere Grundschulkinder wie bisher mit Nasenabstrichschnelltests getestet.

Ein Erklärvideo des Kultusministeriums auf Youtube zeigt die wesentlichen Schritte des neuen Testverfahrens.fk

 

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Rahmenbedingungen für den Unterricht

Aktuell erreichen uns die neuesten Beschlüsse der Staatsregierung, die Sie hier herunterladen können.

In Kürze:
Präsenzunterricht findet künftig unabhängig von der SiebenTage-Inzidenz statt.

Die Testungen an unseren Schulen werden ausgeweitet; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin nur mit einem negativen Testergebnis möglich.

Zunächst bis 1. Oktober gilt im Schulgebäude unabhängig von der Inzidenz Maskenpflicht – auch im Klassenzimmer.
Anmerkung der Schulleitung: Damit ist klar, dass außerhalb des Schulgebäudes keine Maske getragen werden muss!

Ab dem Schuljahr 2021/22 gelten neue Quarantänevorgaben.

Jede Impfung kann helfen, Infektionen zu vermeiden! Die Ständige Impfkommission empfiehlt Corona-Schutzimpfungen nun auch für 12- bis 17-Jährige.

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Dass das letzte Schuljahr allen sehr viel abverlangt hat, ist klar. Klar ist aber auch, dass wir jetzt mit hoher Motivation aber auch mit Augenmaß in das neue Schuljahr gehen und unseren Unterrichtsplan mit Bedacht und in ständiger Abwägung der Umstände umsetzen wollen.

Alles Gute allen für das neue Schuljahr!
Franz Kraxenberger - Schulleiter

 

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offene Ganztagsschule und Zusatzoptionen

Eltern können Ihr Kind für den Besuch der offenen Ganztagsschule nach Unterrichtsschluss anmelden. Ein Anmeldeformular für Eltern, die sich jetzt aktuell neu entscheiden, finden Sie unter der Rubrik "offene Ganztagsschule". Bereits angemeldete Kinder müssen nicht neu angemeldet werden. Änderungen in den Buchungstagen teilen Sie uns bitte nach Erhalt des Stundenplanes über die Emailadresse  offeneganztagsschule@gmskirchseeon.de  mit.

Ein Anmeldeformular zur Betreuung nach Beendigung der offenen Ganztagsschule bis 17 Uhr und freitags bis 14 Uhr oder bis 16 Uhr finden Sie ebenfalls auch in der Rubrik "offene Ganztagsschule". Voraussetzung für das Zustandekommen dieses Angebotes ist eine ausreichende Nachfrage. Ein Rechtsanspruch hierfür besteht nicht. fk

 

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Erster Schultag für Erstklässler (update 9.9.21)

Der erste Schultag soll ein besonderes Ereignis für unsere jüngsten Schüler darstellen. Auf die unter "normalen" Umständen übliche Feier müssen wir jedoch erneut verzichten. Zusätzlich muss die Schule Auflagen beachten und durchführen, um dem Infektionsschutz gerecht zu werden. Trotzdem freuen wir uns auf unsere Erstklässler und bereiten ihnen im Rahmen der aktuellen Umstände einen schönen ersten Schultag.

Nach den Mitteilungen des Kultusministeriums:

Es ist der besonderen Ausnahmesituation geschuldet bei der Gestaltung des ersten Schultages die Erfordernisse des Infektionsschutzes angemessen zu berücksichtigen. Die Einschulungsfeier ist eine sonstige Schulveranstaltung und unterliegt damit den Infektionsschutzbestimmungen (vgl. § 13 der 14. BaylfSMV),

Auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m auf dem Schulgelände ist zu achten. Hiervon ausgenommen sind Angehörige des eigenen Hausstandes, Ehegattinnen und Ehegatten, Partnerinnen und Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie und Geschwister.

Die Anzahl der Begleitpersonen ist möglichst gering zu halten.

Es nicht möglich, dass Eltern oder andere Begleitpersonen die Erstklässlerinnen und Erstklässler in das Klassenzimmer begleiten.

Zum Zweck der Kontaktpersonenermittlung im Fall einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus oder eines Verdachtsfalles müssen die Schulen die Kontaktdaten der anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufnehmen.

Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 gilt die Testobliegenheit. Die Teilnahme an der Schuleingangsfeier und am Präsenzunterricht ist auch für Erstklässlerinnen und Erstklässler nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich (vgl. § 13 Abs. 2 der 14. BayIfSMV). Der Testnachweis entfällt für asymptomatische Schülerinnen und Schüler, die vollständig geimpft oder genesen sind und einen entsprechenden Nachweis erbringen.

Ihr Kind soll möglichst schon vor dem 14.09.2021 in einem Testzentrum bzw. einer Teststation oder bspw. einer Apotheke getestet werden, um einen gültigen negativen Testnachweis (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der 14. BayIfSMV) am ersten Schultag durch die Eltern vorlegen zu können.fk

 

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Testpflicht

In den ersten Schultagen ist es angesichts aktuell steigender Infektionszahlen und mit Blick auf die Reiserückkehrer nach wir vor notwendig sofort am Morgen des jeweiligen Schultages Testergebnisse zu erzielen um etwaige Infektionsketten zu verhindern.

Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist also nach wie vor nur möglich, wenn das Kind entweder in der Schule getestet werden kann oder ein aktueller, negativer PCR- oder ein POC-Antigen-Schnelltest durchgeführt von medizinischem Personal nachgewiesen werden kann. Hinweise zum Verfahren am ersten Schultag (erste Klassen!) erhalten wir laut Aussage des Kultusministeriums zeitnah.

 

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Impfangebot des Landkreises

Das Landratsamt übermittelt Informationen zum Impfen für Jugendliche:

"Nachdem die STIKO inzwischen für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren eine
COVID-19-Impfung empfiehlt, bietet der Landkreis Ebersberg folgende Alternativen an:

  • Impfzentrum Ebersberg
    Für Schülerinnen und Schüler sind folgende Zeiten reserviert: grundsätzlich jeden Freitag, 14 – 17 Uhr.
    In der Woche vor dem Schulbeginn auch am Mittwoch, 08.09., ebenfalls von 14 bis 17 Uhr.
    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
  • Mobiles Impfteam vor Ort
    Bei ausreichendem Interessen bietet das Impfzentrum auch eine Reihenimpfung an den Schulen
    Die Schule stellt eine Liste der Impfwilligen zusammen und gibt diese an das Impfzentrum
    weiter (mobile-impfung.ebe@tresec.com). Die Termine werden außerhalb der regulären Unterrichts-
    zeiten sein, da jeweils ein erziehungsberechtigter Elternteil am Beratungsgespräch teilnehmen muss.
    (Anmerkung der Schule: EIne Abfrage hierzu wird nach Beginn des neuen Schuljahres an die Eltern versandt. Wichtig: Es handelt sich hier um ein Angebot des Landkreises, die Teilnahme an einer Impfung vor Ort ist freiwillig. Die Rolle der Schule beschränkt sich auf die Abfrage für eine mögliche Teilnahme.)

Mit diesem niederschwelligen Angebot möchten wir die Impfbereitschaft unterstützen,
zumal für Geimpfte im Rahmen der „3G-Regel“ die regelmäßigen Tests an der Schule entfallen."

zusammengestellt von FK

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