Nachrichtenarchiv Juni 2021

Infoabend zum bayerischen Schulsystem

Im Rahmen der erweiterten Elternberatung und -begleitung im Übertritt möchte Sie das Schulberatungszentrum sehr herzlich zu einem Elterninformationsabend einladen.

Darin geht es in erster Linie um die Vielfalt im bayerischen Schulsystem. Sie erhalten hierbei Informationen über Abschlüsse, Anschlüsse und Durchlässigkeiten in den verschiedenen Jahrgangsstufen an unterschiedlichen Schularten und Unterstützungsmöglichkeiten und Beratungsangebote im Staatlichen Schulsystem.

Aus gegebenem Anlass findet dieser Informationsabend als etwa 45-minütiger Vortrag per Videokonferenz statt. Unter diesem link können Sie sich einloggen und am Informationsabend teilnehmen:

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weitere Neuerungen im Schulbetrieb

Ergänzungen zu den bereits veröffentlichten Neuerungen:

Sportunterricht ist auch wieder ohne Mund-Nasenbedeckung möglich; ebenso der Schwimmunterricht (wird in dieser Woche geplant, Bekanntgabe durch die Klassleitung)

Schulbesuch z.B: bei Schnupfen oder Husten allergischer Ursache ist auch ohne negativen Sars-Cov-2-Test möglich (Pflicht zum Selbtstest entfällt dadurch allerdings nicht). Nach einer Krankheit muss neben der Symptomfreiheit unbedingt weiterhin ein negativer POC_Schnelltest oder ein PCR-Test nachgewiesen werden. (siehe Merkblatt)

Die Selbsttests in der Schule werden nun zweimal pro Woche durchgeführt - statt täglich. Die Verpflichtung hierzu bleibt jedoch bestehen.

Der Testnachweis ist nicht notwendig bei vollständig geimpften Personen. Dazu muss die abschließende Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegen.

Zudem muss kein Testnachweis von genesenen Personen erbracht werden. Eine Person gilt dabei als genesen, wenn sie über einen Nachweis verfügt, wonach eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Die zugrundeliegende Testung muss dabei mittels PCR-Verfahren erfolgt sein.

Der Testnachweis entfällt bei vollständig geimpften und bei genesenen Personen jedoch nur, wenn keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen und keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.

Es darf wieder gesungen werden! Doch muss ausreichend Abstand eingehalten werden.

Bescheinigung von negativen Selbsttestergebnissen durch die Schule: Falls Schüler in ihrer Freizeit einen Nachweis einer negativen Testung per Schnelltest benötigen (z.B. für den Sportverein oder für musikalische Aktivitäten oder für den Besuch kultureller Veranstaltungen) kann dies mit einer Testbestätigung, die durch die Schule ausgestellt wird, erfolgen. Eltern melden über ihr Kind Bedarf bei der Klassleitung an, die einen Corona-Selbtstest-Ausweis ausgibt und gegebenenfalls eine negative Testung bestätigt.

 

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Unterrichtsbetrieb startet stundenplangemäß

Das am 18.5. an die Schulen ergangene Schreiben des Kultusministeriums sieht bei einer Sieben-Tage-Inzidenz
von 0 bis 50 vollen Präsenzunterricht unter bestimmten Voraussetzungen (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen vor. Diese Voraussetzungen sind nun gegeben.

Daher gilt ab Montag, 7.6.:

Alle Schüler kommen stundenplangemäß zum Unterricht (Ausnahmen erfahren Sie im Sonderfall über die Klassleitung)

Am Präsenzunterricht kann auch nach den Pfingstferien nur teilnehmen, wer ein tagesaktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen kann. Diese Regelung gilt inzidenzunabhängig.
Das Testergebnis kann durch den Selbsttest in der Schule nachgewiesen werden oder durch eine Testung einer zugelassenen Teststelle mit entsprechendem Nachweis. Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.

Die Maskenpflicht gilt wie bisher für alle Räume und Begegnungsflächen.
Ab der 5. Jahrgangsstufe muss zumindest eine sogenannte OP-Maske getragen werden, eine Community-Maske (wie für die Grundschüler) reicht nicht aus.

>> Nach wie vor muss der Unterrichtsbetrieb dem Infektionsgeschehen jedoch noch Tribut zollen: gemischte Gruppen wie zum Beispiel im Religions/Ethik-, Werk- oder im Sportunterricht können nur unter Einhaltung ausreichender Abstände am Unterricht teilnehmen und müssen sich den Umständen anpassen (Maskenpflicht im Sport).

>> Sofern Sie für Ihr Kind Mittagessen in einer unserer Mensen bestellt haben, ist das Essen ab Montag und den darauffolgenden Tagen und Wochen wieder möglich. Wir achten vor allem dort auf die Einhaltung von Abständen

>> Der Busplan wird erneut umgestellt

FK

 

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