weitere Neuerungen im Schulbetrieb

Ergänzungen zu den bereits veröffentlichten Neuerungen:

Sportunterricht ist auch wieder ohne Mund-Nasenbedeckung möglich; ebenso der Schwimmunterricht (wird in dieser Woche geplant, Bekanntgabe durch die Klassleitung)

Schulbesuch z.B: bei Schnupfen oder Husten allergischer Ursache ist auch ohne negativen Sars-Cov-2-Test möglich (Pflicht zum Selbtstest entfällt dadurch allerdings nicht). Nach einer Krankheit muss neben der Symptomfreiheit unbedingt weiterhin ein negativer POC_Schnelltest oder ein PCR-Test nachgewiesen werden. (siehe Merkblatt)

Die Selbsttests in der Schule werden nun zweimal pro Woche durchgeführt - statt täglich. Die Verpflichtung hierzu bleibt jedoch bestehen.

Der Testnachweis ist nicht notwendig bei vollständig geimpften Personen. Dazu muss die abschließende Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegen.

Zudem muss kein Testnachweis von genesenen Personen erbracht werden. Eine Person gilt dabei als genesen, wenn sie über einen Nachweis verfügt, wonach eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Die zugrundeliegende Testung muss dabei mittels PCR-Verfahren erfolgt sein.

Der Testnachweis entfällt bei vollständig geimpften und bei genesenen Personen jedoch nur, wenn keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen und keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.

Es darf wieder gesungen werden! Doch muss ausreichend Abstand eingehalten werden.

Bescheinigung von negativen Selbsttestergebnissen durch die Schule: Falls Schüler in ihrer Freizeit einen Nachweis einer negativen Testung per Schnelltest benötigen (z.B. für den Sportverein oder für musikalische Aktivitäten oder für den Besuch kultureller Veranstaltungen) kann dies mit einer Testbestätigung, die durch die Schule ausgestellt wird, erfolgen. Eltern melden über ihr Kind Bedarf bei der Klassleitung an, die einen Corona-Selbtstest-Ausweis ausgibt und gegebenenfalls eine negative Testung bestätigt.

 

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