Was ist ab 24.11. zu erwarten

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus kündigt folgende Maßnahmen für die kommenden Tage an:
Parallel zu anderen gesellschaftlichen Bereichen ist eine
Erweiterung der Zugangsbeschränkungen („3G an Schulen“) geplant. Dies bedeutet, dass - neben Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und sonstigen an Schulen tätigen Personen künftig auch Externe nur noch geimpft, genesen oder getestet das Schulhaus betreten dürfen. Zudem werden künftig auch die Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen ihren Nachweis zum 3G-Status in der Schule erbringen müssen.

Sportunterricht im Innenraum soll künftig nur noch mit Maske durchgeführt werden.
Schülerinnen und Schüler, die am PCR-Pooltestverfahren teilnehmen (also bislang alle Grundschüler, zu erwarten sind aber auch Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe), müssen künftig einmal wöchentlich montags einen zusätzlichen Selbsttest durchführen.


Diese Maßnahmen werden in der kommenden Woche nach einer Befassung des Bayerischen Landtags in die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgenommen werden. Eine Gültigkeit der Maßnahmen ist daher nicht vor dem 24. November 2021 zu erwarten.

Anmerkung: Die aktuelle Ausweitung des Infektionsgeschehens kann in der Folge zu Unterrichtsausfall oder zu Quarantänemaßmahmen in einzelnen Klassen führen. Ein umfassender Lockdown ist derzeit nicht vorgesehen und wird auch nicht intern kommuniziert. FK

 

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