Neue Regelungen bei Lese- und Rechtschreibproblemen

Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 gibt es neue gesetzliche Richtlinien für den Nachteilsausgleich und Notenschutz bei einer Lese-Rechtschreib-Störung.

Bezeichnung:

Was bisher im schulischen Zusammenhang unter Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) und Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) geführt wurde, heißt jetzt Lese-Rechtschreib-Störung (bzw. in isolierter Form Lesestörung, Rechtschreibstörung). Übergangsweise wird die Lese-Rechtschreibschwäche automatisch in eine Lese-Rechtschreib-Störung umgewandelt, längerfristig verliert das Attest über eine Schwäche aber seine Wirkung. Bitte wenden Sie sich zur Überprüfung entweder erneut an den Kinder- und Jugendpsychiater oder an das Schulberatungszentrum Ebersberg-Ost.

Nachteilsausgleich und Notenschutz: Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs können z.B. Zeitzuschlag oder Vorlesen von Arbeitsaufträgen bei Leistungsfeststellungen sein. Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis aufgeführt.

Der Notenschutz ist mit einem Zeugnisvermerk verbunden, der angibt, welche Leistung nicht erbracht wurde. Folgende Notenschutzmaßnahmen sind bei einer Lese- und Rechtschreibstörung oder bei einer Rechtschreibstörung möglich:

  • Auf die Bewertung der Rechtschreibleistung kann verzichtet werden. In den Fremdsprachen (Ausnahme Abschlussprüfung) können mündliche Leistungen stärker gewichtet werden.
  • In den Fächern Deutsch, Deutsch als Zweitsprache und in den Fremdsprachen wird auf die Bewertung des Vorlesens verzichtet.
  • Neu, bitte beachten: Leistungsnachweise im Bereich des Leseverstehens müssen erbracht werden (z.B. Leseproben, Fragen zum Textverständnis). Das kann Auswirkungen auf die Deutsch- bzw. Fremdsprachennote Ihres Kindes haben.

Diagnostik: Ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters kann, muss aber nicht mehr beigebracht werden. Eine Schulpsychologische Stellungnahme ist hingegen unbedingt erforderlich.

Verfahren: Der Nachteilsausgleich und/ oder Notenschutz muss von den Eltern bei der Schulleitung beantragt werden. (Formular auf der Schulhomepage). Die Schulleitung entscheidet über Art und Umfang.

Für Rückfragen stehen Ihnen das Team des Schulberatungszentrums Ebersberg-Ost (Tel.: 08092-2329349) und die Schulleitung zur Verfügung.

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