Maskenpflicht am Platz entfällt

Die Maskenpflicht am Sitzplatz entfällt, auch wenn ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätigen Personen. Im Gebäude auf Gängen und Aufenthaltsflächen, z.B. in der Mensa beim Anstehen, bleibt das Tragen einer Maske nach wie vor Pflicht.

Wer auch am Sitzplatz freiwillig eine Maske tragen möchte, kann das.

Auch der Sportunterricht ist ohne Maske möglich, Sport draußen ist zu bevorzugen, wenn es die Umstände zulassen. BEim Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten muss auf Abstand geachtet werden.

Eltern dürfen das Schulhaus betreten und unterliegen nicht einer besonderen Zugangsbeschränkung wie z.B. der "3G-Regel". Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass bei einem Besuch eine Maske getragen werden muss, der Besuch angekündigt sein sollte und keinerlei Krankheitsanzeichen bestehen dürfen. Wir sorgen für Lüftung und setzen das Hygienekonzept kontinuierlich um.

FK

 

 

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