Betreuung von Schulkindern

Eltern, die in sogenannten systemkritischen Berufen arbeiten und keine Möglichkeit der Betreuung für Ihre Kinder sehen, können im Notfall in der Schule betreut werden (Näheres in amtlichen Veröffentlichungen). Senden Sie uns in so einem Fall am besten vorab eine E-Mail oder rufen Sie an, falls Sie Bedarf sehen, Ihre eigene Betreuungssituation aktuell mit uns zu klären.

Zudem sind ab sofort Eltern und Erziehungsberechtigte verpflichtet, vorab für jedes Kind folgendes Formular des Ministeriums für Unterricht und Kultus und des Ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales auszufüllen und in der Schule vorab abzugeben:

Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung)


Wir sind uns bewusst, dass unsere Eltern in jedem Fall besonnen handeln und nach den Regeln des Betreuungsbedarfes handeln und Ihre Kinder, nur wenn sie offensichtlich gesund sind, in der Schule betreut wissen wollen. Die nun geforderte Erklärung soll die restriktive Vorgehensweise des Staatsministeriums unterstreichen und dient letztliche der Viruseindämmung. Die Bereitschaft durch einen Notdienst einen Solidarbeitrag zu leisten wird zwar durch die Notwendigkeit der Bearbeitung eines Formulars etwas erschwert, dadurch aber insgesamt nicht geschmälert.

Das Formular wurde heute aktualisiert - Stand 23.3.

Die Schulleitung

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